Parteiungen statt Union?

 – eine andere 200-jährige Landeskirchengeschichte Badens

 

Teil 1: 1823 bis 1849

 

(siehe auch: Kirchengeschichte Teil V bis VII)
 

Die Vorgeschichte der Union von 18211, also der Vereinigung der lutherischen und der reformierten Gemeinden im Großherzogtum Baden, dauerte 15 Jahre, nämlich seit der Entstehung des Großherzogtums 1806 und der Bildung eines gemeinsamen Oberkirchenrats 1807, einer Art Verwaltungsunion, oder sogar 18 Jahre, beginnend mit dem Deputationshauptschluss von 1803 und damit mit dem Anfall der reformierten Kurpfalz an die lutherische Markgraf-schaft Baden, die dadurch zum Kurfürstentum Baden aufstieg. Zudem veröffentlichte schon 1803 der badische Staatsrat Friedrich Brauer in einer eigenen Druckschrift und in Organisationsedikten erste Überlegungen für eine Kirchenvereinigung. Bis 1810 arbeiteten Brauer und drei Kirchen- und Ministerialräte dann an theologischen Vor-bereitungen, vor allem an Neufassungen der wichtigsten kirchlichen Bücher: an einer neuen Kirchenverfassung, an einem Unionskatechismus, an einer Neufassung der Biblischen Geschichten für den schulischen Gebrauch und an einem Unionsgesangbuch. Die Fortschritte dieser „Union von oben“ waren allerdings gering und kamen ab 1810 praktisch zum Stillstand.

 

Erst das Reformationsjubiläum 1817 verstärkte dann eine begonnene Laienbewegung für eine Kirchenvereinigung, welche verwiegend von der reformierten Mehrheit, aber auch von der lutherischen Minderheit betrieben wurde. Unterschriftensammlungen und Eingaben kamen aus Mannheim, Schönau bei Heidelberg und aus Heidelberg selbst, zunächst ohne Beteiligung der Pfarrer. Die Geschichtsschreibung spricht daher von einer „Union von unten“. Später wurden die zuständigen Dekane, der reformierte Inspektor Johannes Bähr und der lutherische Spezial Christian Wolf, zu Gutachten aufgefordert auch wurden erneut die Kirchenräte der Evangelischen Kirchensektion im Innen-ministerium beteiligt. Es gab dabei neben Zustimmung aber auch Skepsis und Vorbehalte gegen eine Vereinigung der Konfessionen.

 

Diese zweifache Vorgeschichte führte also keineswegs einmütig zur späteren Union, Ebenso zeigte eine für den Juli 1821 einberufene Generalsynode, paritätisch mit meist gewählten lutherischen und reformierten Abgeordneten, Theologen wie Laien besetzt, die Schwierigkeiten einer Einigung, nun in theologischer und kirchenrechtlicher Hinsicht. Immerhin endete diese Generalsynode, als solche die erste überhaupt – vorher gab es nur konfessionelle Diözesan-bzw. Provinzialsynoden – mit Kompromissen und vorläufigen Regelungen als Unionsynode. Schließlich nämlich unterschrieben die 44 Synodalen eine Unionsurkunde. Die Obrigkeit ordnete daraufhin für den 28. Oktober, den dem Reformationstag vom 31. Oktober nächstgelegenen Sonntag, eine festliche gottesdienstliche Einführung der Union in allen Kirchen des Großherzogtums an.

 

1823 bis 1849

 

Die 200-jährige Geschichte der unierten Landeskirche Baden war dann aber durchweg eine Geschichte mit vielen neuen Auseinandersetzungen und Spaltungen, nicht mehr konfessionelle, wohl aber weiterhin theologische und kirchliche, generalisierend gesagt: zwischen Liberalen und Konservativen, anfangs zwischen dem obrigkeitlichen Kirchenregiment und den Gemeinden und Pfarrern. Die Auseinandersetzungen sind meistens durch anonyme Schriften, von Badenern „im Ausland“ veröffentlicht, dokumentiert.

 

Ausbleiben der angekündigten ersten Generalsynode nach der Unionssynode

 

Auf die anfängliche Euphorie folgte also sehr bald die Ernüchterung2: Als Erstes löste Unwillen aus, dass die für 1823 angekündigte erste Generalsynode nach der Unionssynode, zur Aufarbeitung dessen, was diese nicht zustande gebracht hatte, von der Regierung nicht angeordnet wurde; sie fand erst 1834 statt.

 

Als Nächstes verursachte das sog. Konventikelwesen der religiösen Privatversammlungen in den 1820er und 1830er Jahren, das sich mit der Erweckungsbewegung ausbreitete, skeptische Kritik in Staat und Kirche (Bescheid der Kirchensektion vom 22. Februar 1826). Die Union von 1821, die in der frommen Aufklärung gründete, und die seit 1823 durch Aloys Henhöfer (1789‒1862) in die Öffentlichkeit getretene Erweckungsbewegung berührten sich sonst zunächst eigentlich nicht.

 

Katechismusstreit
 

Der Gegensatz wurde deutlich, nachdem 1830 durch die liberale Kirchensektion ein Katechismus (108 S) „proviso-risch“ zur Erprobung eingeführt wurde, der sogleich durch Henhöfer und sechs seiner inzwischen gewonnenen Freunde und Mitstreiter (für die einen die sieben „Glaubens-Insurgenten“, für die anderen „das Fähnlein der sieben Aufrechten“) mit einer umfangreichen Schrift eine eingehende theologische Kritik erfuhr (Der neue Landes-Katechis-

mus geprüft, Speyer 1831, 185 S.; 2., verm. Aufl. noch 1831, XX, 283 S.) und diese wiederum verschie-dene Gegenschriften hervorrief. Die erste Generalsynode 1834 veröf-fentlichte den Katechismus dann überarbeitet als endgültige Fassung (Druck 1836), ausdrücklich als Lehrbuch, nicht als Bekenntnis-schrift. Diese Auseinandersetzung der Jahre 1830 bis 1834 gilt als der Katechismusstreit. 1836 erschie-nen nun auch ein Unionsgesang-buch und eine Unionsagende.

Der Katechismusstreit war der erste große Streit von mehreren Streitereignissen in den ersten sieben Jahrzehnten nach 1821, aber nicht einmal der allererste, das war der Kleine Agendenstreit (im Unterschied zum großen Agen-denstreit Ende der 1850er Jahre). (nach Johannes Ehmann:)  Im Juli 1822 war ein Exemplar einer neuen  preußisch-

unierten Agende an die badische Regierung gelangt, welche diese auch in Baden einführen wollte. Doch diese Gottesdienstagende wurde besonders von den ehemals Reformierten als zu katholisch abgelehnt. – In einer anonymen satirischen Leichen-rede von 1830 (o.S.) wurde nicht nur dies, sondern die Entwicklung in der badischen Kirche nach der Union überhaupt kritisiert.

 

Das Konventikelwesen, die „Stunden“ und Gebetsversammlungen in Privathäusern, brachten weiterhin Unruhe mit sich und spalteten Gemeinden und sogar Familien. Sie wurden gehalten als Ergänzung zu den Gottesdiensten liberaler Pfarrer, besonders in ländlichen Gemeinden. Selbst der Staat befürchtete durch diese „Pietisterei“ Sekten-wesen und Separatismus, verbot sie aber nicht. Erst recht die Pfarrerschaft war ge-spalten, überwiegend aber ablehnend. Es wurden Unterschriften für eine entspre-chende Erklärung gesammelt. Im September 1845 fand eine Freiburger Versammlung mit Hunderten Gegnern statt. ‒ Auch zwei Vereinsgründungen dieser Jahre zeigten die Gespaltenheit: 1839 gründeten die Erweckten einen Verein für äußere Mission zur Unterstützung der 1815 gegründeten Basler Mission; 1843 gründeten die Liberalen einen badischen Landesverein der 1832 in Leipzig entstandenen Gustav-Adolf- Stiftung. Beide Vereine konnten sich nach kurzer Zeit auf zahlreiche Ortsvereine stützen.

 

"Flegeljahre" der badischen evangelischen Kirche

 

1843 fand die zweite Generalsynode nach der Union von 1821 statt. In den folgenden sieben Jahren bis 1850 gab es eine heftige theologisch-kirchliche Auseinandersetzung zwischen spätrationalistischen und spätpietistischen Pfar-rern3 , vor allem mit zahlreichen Flugschriften und Zeitschriften- und Zeitungs-Beiträgen, meistens nicht über 30 Sei-ten lang und anonym „im Ausland“ gedruckt

 

 

Ausgelöst wurde die Auseinander-setzung noch vor Beginn der Gene-ralsynode durch das über 300 Sei-ten starke Buch „Zustände der evangelisch-protestantische Kirche in Baden“ (307 S.) des Bahlinger Gemeindepfarrers Karl Zittel (1802‒1871), fortan der erste Sprecher der Liberalen.

 

 

 

 

 

Ihm antwortete sehr schnell der Hochstettener Gemeindepfarrer Karl Mann (1806‒1869), fortan der erste Sprecher der Pietisten mit der 111-Seiten-Schrift „Was thut unserer Kirche noth?“

 

 

Beide Wortführer gründeten in der Folge für ihre jeweiligen Anhänger Pub-likationsorgane. Als Erster gab Karl Mann ab 1844 das wöchentliche Christliche Volksblatt „Das Reich Gottes“ (bis 1868, danach bis heute 14-tägig: „Reich-Gottes-Bote“ Gemeinschaftsblatt des Evangelischen Gemein-schaftsverbandes AB) heraus. 1845 folgte Zittel als Herausgeber  mit dem Wochenblatt Der Morgenbote, das allerdings nach drei Jahren sein Erschei-nen einstellte.

Dennoch dauerte diese Gegnerschaft zwischen den Pietisten („moderner Pietismus“ schreiben die Gegner) und den Lichtfreunden (Christlieb Treukirch, Pseudonym = Ernst Ludwig LeBeau, 1846, 27 S.), wie die „Pietisten“ die ratio-nalistischen Liberalen nennen, auch über 1847 hinaus. Dies mit den beiden kurz aufeinander folgenden Schriften der Vertreter beider Richtungen: Karl Rein: Innerer Nothstand (1847, 16 S., 3 Auflagen) und Karl Fernand: Wirklicher Nothstand (1847, 47 S.)

 

Zwei Vereine für Innere Mission, nicht ein gemeinsamer

Sogar bei der Gründung eines Ver-eins für Innere Mission 1849 nach dem Vorbild Johann Hinrich Wi-cherns und seiner programmati-schen Schrift von 1849 gab es schließlich zwei Vereine, obwohl man sich länger darum bemüht hat-te, nur einen gemeinsamen Verein zu schaffen: Die konservativ-pietis-tische Seite gründete den später AB-Verein genannten Verein (der bis heute existiert, nun auch unter dem Namen: Evangelischer Ge-meinschaftsverband AB), und der ebenfalls bis heute bestehende Landesverein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts,  in dem die Liberaleren führend waren.

 

 

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[1] Vgl. dazu den Beitrag: Auf dem Weg zur Union von 1821.

 

[2] Die folgend aufgezählten Auseinandersetzungen können hier nicht im Einzelnen beschrieben, sondern nur in Auswahl und stichwortweise genannt werden

 

[3] Vgl. Gerhard Schwinge, „Flegeljahre“ der badischen evangelischen Kirche? Spätrationalist. u. spätpietist. Pfarrer über den Zustand der Kirche 1843‒1850, Ubstadt-Weiher, Heidelberg 2013, 95 S., Abb.

 

 

 

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© Gerhard Schwinge