Wusstest du schon …

dass das Einkommen der Pfarrer früher nicht so sicher war wie heute?

 

 

Ein Pfarrer von heute, gleich welche Pfarrstelle er innehat, weiß oder kann es zumindest wissen, welche Besoldung ihm am Monatsanfang von der zentralen Kirchenkasse überwiesen wird.

 

Das war noch im 19. Jahrhundert nicht so, sondern von Pfarrstelle zu Pfarrstelle unterschiedlich. Das Pfarreinkommen setzte sich aus Beträgen verschiedener Herkunft zusammen: je nach dem ursprünglichen Pfründevermögen, das aus einem Patronat oder aus einer Stiftung oder aus verpachteten Liegenschaften, die heute vielfach als Erbbaugrundstücke bewirtschaftet werden, stammen konnte, seit der Säkularisation aber zusammen in der Staatskasse verwaltet wurde. Auch aus der Pfarrwitwenkasse, in die der Pfarrer seit seiner Heirat einzuzahlen hatte, also eine Art Rentenversicherung. Noch früher zählten zum Pfarreinkommen oft dazu landwirtschaftliche Erträgnisse als Naturallohn.

Auf jeden Fall waren die Pfarrstellen unterschiedlich hoch dotiert, nicht nur aufgrund ihrer Größe, sondern aus vielen Gründen. Die Folge war, dass der Pfarrer sich im Laufe seines Lebens immer wieder um eine andere, eine höher dotierte Pfarrstelle bewarb. Als Vikar war er in vakante Pfarrstellen, es hieß: erledigte Pfarreien, meist in mehreren Orten hintereinander, eingesetzt worden. Auch später hatte er oft als Pfarrverweser eine pfarrerlose Gemeinde zeitweise zu übernehmen. Bis er dann in eine ihm genügend dotiert erscheinende Pfarrei gewählt wurde. Heiratserlaubnisse mussten beantragt werden, ebenso nicht grundsätzlich geregelte Urlaube, für die der Antragsteller selbst die Vertreter finden musste.

Zwei vielleicht etwas extreme Beispiele:

Friedrich Herrmann

 

Friedrich Herrmann (1860‒1936), aus der badischen Pfarrerdynastie der Herrmann, amtierte als Vikar, Pfarrverweser und Pfarrer in sieben verschiedenen Pfarrstellen, durchweg in kleinen Landgemeinden Nordbadens, bevor er mit 46 Jahren zum Dekan des Kirchenbezirks Bretten gewählt wurde; danach übernahm er noch einmal nacheinander zwei Pfarrstellen, jeweils mit notwendigen Umzügen  ‒.1917 wurde ihm von der Theologischen Fakultät Heidelberg der Ehrendoktor der Theologie verliehen.

(Das Badische Pfarrerbuch von Hinrich Neu von 1939 verzeichnet seit dem 16. Jahrhundert 18 Pfarrer mit dem Namen Herrmann und seit dem 18. Jahrhundert zwölf Pfarrer Schmitthenner. ‒ Der Pfarrkalender 2019 verzeichnet drei Ruheständler und vier aktive Pfarrer und eine Pfarrerin mit dem Namen Herrmann; mit dem Namen Schmitthenner einen aktiven Pfarrer, einen Ruheständler und eine Pfarrwitwe.)

 

 

 

 

Heinrich Schmitthenner (1818‒1893) hatte als Vikar schon in vier Gemeinden Dienst getan, als er mit 27 Jahren heiratete, wozu er die Genehmigung des Oberkirchenrats einholen musste. Als er mit 63 Jahren Dekan des Kirchenbezirks Oberheidelberg wurde, waren noch zwei Pfarrstellenwechsel hinzugekommen. In den drei Jahren 1869‒1871 hatte er sich sogar von der 2. Pfarrstelle in Neckarbischofsheim aus auf vier verschiedene andere Pfarrstellen, zwei darunter im südlichsten Baden, vergeblich beworben, weil sein Einkommen als 2. Pfarrer in Neckarbischofsheim, trotz vieler Bitten um Unterstützung, nicht ausreichend war für die Erziehung seiner sechs Kinder und wegen einer notwendig gewordenen Operation. Erst mit 75 Jahren wurde er auf seinen Antrag hin zur Ruhe gesetzt; er starb jedoch im selben Jahr, zuvor war ihm noch der Titel Kirchenrat verliehen worden.

 

Heinrich Schmitthenner (1818‒1893) ‒
LKA KA 153.Nr.113 (um 1855) Öl auf Leinen

Heute ist die Pfarrerbesoldung einheitlich geregelt, nämlich wie im Staatsdienst für Beamte akademischer Berufe nach Besoldungs-gruppen, mit A 13 beginnend, sich steigernd je nach Aufgabenumfang oder Dienstauftrag, aber auch nach „Besoldungsdienstalter“ bis hin zu A 16, ja sogar bis zu B-Besoldungsgruppen. Der Eingruppierung entsprechen die späteren Ruhegehälter (Pensionen). Vikare und Pfarrer im Probedienst erhalten „Unterhaltszuschüsse“. Zur dann eigentlichen Pfarrerbesoldung gehört auch die freie Dienst-wohnung im Pfarrhaus, welches auf dem Lande meistens zugleich das Pfarramt einschlißt. Finanziert wird die gesamte Pfarrer-besoldung aus der Kirchensteuer.

Auch heute sollen Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Stelle allerdings von sich aus nach etwa zehn Jahren wechseln.

 

Aus Kollekten werden weder Pfarrerinnen noch Pfarrer besoldet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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