Wusstest du schon …?

welche Beziehungen bei uns zwischen Kirche und Staat bestehen?

 

 

nach: DIE ZEIT, Nr. 52 vom 15.12.2022, S. 65

auf Grund des Religionsmonitors der Bertelsmann Stiftung vom Dezember 2022

Vorbemerkung: Mit Staat ist hier die Bundesrepublik Deutschland gemeint.

 

1) Kirche im Staat

 

Reichstag \ Marienkirche Berlin

 

Es hat Zeiten gegeben, in denen Kirche und Staat eine Einheit bildeten, im Summepiskopat, als der Landesherr das oberste Kirchenglied war, der auch die Religion, richtiger: die Konfession seiner Untertanen bestimmte ‒ cuius regio, eius religio. Seit dem Ende der Monarchie 1918/19 und dem Beginn von Republik und Demokratie sind Kirche und Staat getrennt. Kirchenkritiker fordern trotzdem noch eine weitergehende Trennung, weil nach ihrem Urteil Kirche und Staat noch zu sehr miteinander verknüpft sind.

 

 

Obwohl inzwischen in Deutschland die Zahl der Mitglieder einer der beiden großen Kirchen unter 50 Prozent gesunken ist ‒ während weltweit die Zahl der Christen stetig wächst und das Christentum die größte Glaubensge-meinschaft, also Religion weltweit darstellt ‒, gibt es nach wie vor Staatsleistungen an die Kirchen und die Gewäh-rung von Privilegien: die Ermöglichung und den Schutz des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen wie auch kirchlicher Feiertage; die Unterhaltung von Kirchen als Baudenkmäler; die Ermöglichung von landeskirchlichen Steuern und deren Erhebung durch den Staat (Ortskirchensteuern werden durch die Kirche erhoben, das sog. Kirchgeld); die Duldung eines eigenen kirchlichen Arbeitsrechts. Diese Leistungen und Privilegien gelten als Ausgleich dafür, dass 1803 alles Eigentum der Kirchen enteignet wurde. Selbst die Besoldung der Kirchenlei-tungsbeamten erfolgt heute indirekt durch den Staat und nach dessen Besoldungsordnung.

Alle diese Regelungen kommen den Kirchen zugute, sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts aner-kannt sind (Staatskirche, Volkskirchen).Es gibt 27 katholische Bistümer (Diözesen, davon 7 Erzdiözesen und 20 Diözesen) und 20 evangelische Landeskirchen). ‒ Das alles gilt nicht für Freikirchen und Sekten, die meistens den Rechtsstatus eines Vereins haben.

 

2) Kirche und Sozialtstaat

 

Unser Staat ist ein Sozialstaat, das heißt, er hat für das Wohlergehen seiner Bürger zu sorgen ‒ vom Kindergarten bis zum Begräbnis, von der Kinder- und Jugendhilfe bis zum Altenheim, vom Krankenhaus bis zum Gerichts- und Strafverfahren.

Darin, abgesehen vom Gerichts- und Strafverfahren, wird er unterstützt durch die sog. 5 Wohlfahrtsverbände der freien Wohlfahrtspflege, nämlich die katholische Caritas und die evangelische Diakonie; außerdem das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Die Caritas hat dafür rund 700.000 hauptamtlich beschäftigte, bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Diakonie 600.00; damit sind die beiden kirchlichen Werke die größten Arbeitgeber nach dem Staat. Hinzukommen etwa ebenso viele ehrenamtliche kirchliche Mitarbeitende.

Nach dem sog. Subsidiaritätsprinzip bekommen Caritas und Diakonie wie die anderen Wohlfahrtsverbände zur Finanzierung ihrer Arbeit staatliche Mittel zu den größeren Eigenmitteln hinzu.

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© Gerhard Schwinge