Wusstest du schon …

dass nicht nur gilt: Der liebe Gott weiß alles,

sondern dass einst auch der Ortspfarrer (fast) alles wusste?

 

 

 

Früher Kirchenbücher –

heute Standesamt

 

Personenstandsregister

 

Ein staatliches, konkret ein kommunales oder städtisches Standesamt kennt heute jeder: weil er dort eine Geburtsur-kunde abzuholen hatte, nachdem ein Krankenhaus oder eine Hebamme die Geburt seines Kindes bescheinigte, oder weil er dort eine Heiratsurkunde empfing, nachdem der Standesbeamte im Trauzimmer seine Ehe geschlossen hat-te, oder weil er eine Sterbeurkunde abholen musste, nachdem ein Beerdigungsinstitut mit dem Totenschein eines Arztes diese beantragt hatte. Das Standesamt beurkundet und registriert alle solche Personenstandsfälle. Diese Regelung gilt, seit sie bei uns im Großherzogtum Baden zum 1. Februar 1870 eingeführt wurde.

 

 

 

 

Geburt und Taufe

 

 

 

 

Kirchenbücher

 

Bis dahin, seit der Reformation, hatte das evangelische oder katholische Pfarramt diese standesamtlichen Aufgaben auszuführen gehabt: die Führung von Kirchenbüchern, das heißt von Taufregistern bei Geburten (mit Nennung der Gevatter, also der Paten), von Trauregistern für Eheschließungen (mit Nennung der Trauzeugen) und von Sterbere-gistern auf Grund der Beerdigungen auf dem Kirchhof – vorausgesetzt, alle Betroffenen gehörten als Gemeindeglie-der der Kirche an. Auf diese Weise erfuhr der Ortspfarrer, was in seiner Gemeinde geschah: von Geburten, auch von unehelichen, von Eheschließungen, oder auch ohne diese, und von Sterbefällen.

 

 

 

 

 

Eheschließung und Trauung

 

 

 

 

Kasualienverzeichnisse

 

Das heißt auch: Für die Beurkundung dieser Familienangelegenheiten wird die Kirche heute nicht mehr gebraucht. Sie hat nur noch ihre Amtshandlungen, also Kasualien wie Taufen, Trauungen und Bestattungen zu dokumentieren (dies geschieht seit kurzem auch bei uns in Baden digitalisiert).

 

 

Tod und Bestattung

 

 

Geschichtsquellen

 

Früher gehörten die Standesamtsaufgaben zu den wesentlichen Aufgaben der Pfarramtstätigkeit. Die alten Kirchen-bücher, in denen die Taufen, Trauungen und Bestattungen hineingeschrieben wurden, bisweilen dazu noch chronik-artige Einträge, sind heute oft nicht nur die wichtigsten, sondern auch die einzigen Quellen für Familienforscher.

 

 

Lutherisches Kirchenbuch der Gemeinde Wittlingen 1583 ‒ 1738

Lutherisches Kirchenbuch der Gemeninde Wittlingen 1583 - 1738

Quelle: Landeskirchliches Archiv Karlsruhe, Image 1 of 2

 

 

 

Kirchenbuch

in die Kirchen Wyttlickhen:

Darinn

1 Die getaufften Kinder, zu-

gleich die Eltern, vnnd Gevat-

tern mit Namen,

2 Neuwe Ehleutt, die man

Eingesegnet mit namen,

3 Leuehtenn, mit namen,

(Leute, Eleuchtete, Entschlafene)

Doch allerwegen darbey Immer den

tag und Jhar,

Eingeschriben werden sollen und

Angefangen

Anno 1 5 8 3. Pastore Ecclesie

Thobia Schneybere Salisburgensis

(Tobias Schneuber, Salzburg, 15831608† Wittlingen, Kirchenbezirk Lörrach)

 

 

 

 

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© Gerhard Schwinge