Wusstest Du schon ....
dass Pfarrer nicht immer gleich Pfarrer ist?
Außer Pfarrern gibt es nämlich seit mindestens 50 Jahren1 auch Pfarrerinen und sogar Gemeindepfarrerinnen, heute sogar in der Überzahl. Schon im Studium bei den Theologie-studierenden, und ebenso bei den Vikaren und den Vikarin-nen bilden sie die Mehrheit.
Was ist ein Pfarrer?
Pfarrer und Pfarrerinnen3 haben Theologie studiert, einschließlich der beiden biblischen Sprachen, mit Abschluss als Hebraicum und als Graecum, und das große Latinum. Nach dem 1. theologischen Examen folgt das Vikariat (ein-schließlich von Zeiten im Predigerseminar), nach dem 2. Examen die Ordination und der Probedienst. Durch die Ordination werden sie mit der öffentlichen Verkündigung der christlichen Botschaft beauftragt.
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1) Vgl. www.ekiba.de (Juli 2021): #gleichundberechtigt. Die badische Landeskirche feiert 50 Jahre Gleichstellung von Frauen
und Männern im Pfarrberuf. Veranstaltet von der Abteilung: Frauen, Männer, Geschlechterdialog (früher. Evang. Frauenarbeit)
im Referat 4 des Oberkirchenrats und dem Theologinnenkonvent in Baden. Motto: gleichundberechtigt [nicht: gleichunberechtigt].
2) Siehe auch in dieser Rubrik dieser Websites den Beitrag zu „Vikarinnnen“.
3) In Norddeutschland auch: Pastor / Pastorin.
Pfarrstellen (in Baden 2019 ca. 790)
Im Normalfall werden Pfarrstellen öffentlich ausgeschrieben, woraufhin Bewerbungen folgen. Über die Pfarrstellen-besetzung entscheidet in Gemeinden der Kirchengemeinderat aus Laien und Theologen. – Nach etwa 10 Jahren sollte der Pfarrer, die Pfarrerin die Stelle wechseln. Da der Amtsinhaber bzw. die Amtsinhaberin den Beamtenstatus hat, ist der Eintritt in den Ruhestand mit 65 oder 67 Jahren vorgesehen. Auch die Besoldung erfolgt – nicht wie in alter Zeit nach der unterschiedlichen Dotation der Pfarrstelle – nach den Besoldungsstufen des zuständigen Landes- oder Bundesbeamtenrechts.
Es gibt drei verschiedene Arten von Pfarrstellen: Gemeindepfarrstellen, Religionslehrerstellen und Sonderpfarr-stellen.
Gemeindepfarrstellen (ca. 74 %)
Gemeinden können mehr als eine Pfarrstelle haben und entsprechend Pfarrbezirke. Haupttätigkeiten der Gemeinde-pfarrer und der Gemeindepfarrerinnen sind: sonn- und feiertägliche Gottesdienste; taufen, konfirmieren, trauen, beerdigen; Kindergottesdienste; Seelsorge; kirchlicher Unterricht.
Einführung eines neugewählten Kirchengemeinderats 2019
Religionslehrer-Pfarrstellen (ca. 16 %)
Gemeindepfarrer oder Gemeindepfarrerinnen erwerben mit einer Zusatzausbildung an der Evangelischen Fachhoch-schule in Freiburg die Lehrbefähigung und Unterrichtserlaubnis für den Evangelischen Religionsunterricht an weiter-führenden Schulen.
Auf Kirchenbezirksebene gibt es einen Dekan bzw. eine Dekanin, gewählt aus der Zahl der Gemeindepfarrer und Gemeindepfarrerinnen des Bezirks, und einen Schuldekan oder eine Schuldekanin aus der Zahl der Religionslehrer und Religionspfarrerpfarrerrinnen des Bezirks.
Sonderpfarrstellen (ca. 10 %)
Die große Zahl der Sonderpfarrstellen mit übergemeindlichen Sonderaufgaben innerhalb der Kirchenleitung macht ein Zehntel der Gesamtpfarrerschaft aus und ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr gewachsen, trotz Wider-stand in der Landessynode. Kirchengemeinden dagegen haben oft Vakanzen, also zeitweilig nicht (wieder-) besetz-bare Gemeindepfarrstellen zu ertragen. Die Sonderpfarrstellen verteilen sich auf die vier theologischen der insge-samt 6 Referate des Oberkirchenrats, zuzüglich die des Landesbischofs.
Die Referate gliedern sich in Abteilungen, diese in Bereiche. Die Abteilungsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen, nicht nur die theologischen, haben meistens den verliehenen Titel Kirchenrat / Kirchenrätin. Die theologischen Mitglieder der gesamten Kirchenleitung können jederzeit wieder in der Gemeinde oder in der Schule eingesetzt werden.
Ordination 2017 in der Heiliggeistkirche Heidelberg durch den Landesbischof (1. v. r.): neue 6 Pfarrerinnen und 4 Pfarrer. Die beiden, die sich vorne links vorgedrängelt haben, sind die Gemeindepfarrerin der Heiliggeistkirche und die Leiterin der Prediger-seminars Petersstift in Heidelberg. ‒ RNZ, 17.03.2017 Foto: Rothe
Alle beamteten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden nach staatlichen Besoldungsstufen besoldet, beginnend mit A13, entsprechend ihrer Stellung und Aufgabe und / oder auf Grund ihres Besoldungsdienstalters.
Kirchenmusik in der Gemeinde
In vielen Stadtgemeinden wird die Kirchenmusik intensiv gepflegt, über das gottesdienstliche Orgelspiel hinaus, zum Teil durch hauptamtliche Kirchenmusiker oder Kirchenmusikerinnen.
Kirchenmusikalische Veranstaltungen in den Kirchen werden meist gut besucht, besser als Gottesdienste. So können Konkurrenzverhältnisse zwischen Pfarrer oder Pfarrerinnen und Kirchenmusiker bzw. Kirchenmusikerinnen entste-hen.