Teil XIV

 

Während des Nazi-Regimes (1933/1934 und 1938)

Badische Bekenntnisgemeinschaft und Deutsche Christen

 

Früher verwendete man für die Zeit der Kirche im Nationalsozialismus den Begriff Kirchenkampf. Dieser Begriff wird inzwischen und auch hier mit Rücksicht auf die Breite der Geschehnisse vermieden. Für die gesamte Zeit ist nicht außer Acht zu lassen, dass es sowohl unter den Mitgliedern der Bekenntnisgemeinschaft als auch bei den Deutschen Christen durchaus Uneinigkeit gab, also verschiedene Positionen vertreten wurden. – Im Folgenden wird daher nur in Kürze das Wichtigste aus den virulenten Anfangsjahren 1932‒1934 und das konfliktreiche Jahr 1938 beschrieben.

 

Die virulenten Anfangsjahre 1933 und 1934

 

Das Auftreten Adolf Hitlers in der Weltwirtschaftskrise ließ bei vielen die Hoffnung auf Besserung der Verhältnisse aufkommen, auch in der Kirche, auch unter den Pfarrern. Die Folge war, dass die Deutschen Christen Anfang der 1930er Jahre bei kirchlichen Wahlen überall Mehrheiten erlangen konnten. Aber auch Prälat Julius Kühlewein schrieb nach der Machtergreifung Hitlers am 30. Januar 1933 in einem Hirtenbrief vom April 1933: „Was wir seit Jahren erhofft und ersehnt haben, ist gekommen.“

Mit dem am Samstag, dem 1. April 1933 durchgeführten Judenboykott hatte die soziale Ausgrenzung, Diskrimi-nierung und Demütigung der Juden, aber bald auch die Reaktion der Kirche darauf bereits zwei Monate nach der Machtergreifung begonnen. Als Judenboykott bezeichneten die Nationalsozialisten den Boykott jüdischer Geschäfte, Warenhäuser, Banken, Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notarkanzleien.

 

(Wenn auf den von SA-Leuten durch die Straßen getragenen Plakaten nicht nur „Kauft nicht bei Juden!“ stand, sondern darüber noch „Deutsche! Wehrt Euch!“, dann wurde damit den Juden eine Täterschaft zugeschoben.) – Laut dem schon am 7. April veröffentlichten sog. Arierparagraphen zählten zu den Juden auch alle zwar rassischen, aber christlich getauften Judenchristen, Dagegen protestierte sogleich der Heidelberger Stadtpfarrer Hermann Maas, bald als stadtbekannter Judenfreund verschrien. 1938 war Maas dann einer der Gründer der kirchlichen Hilfsstelle für Nichtarier, dem sog. Büro Grüber in Berlin. Während der gesamten Nazi-Herrschaft rettete er als Anwalt der Verfolgten selbstlos und bei persönlicher Gefährdung zahlreiche Juden und Judenchristen; nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war er einer der ersten Brückenbauer zwischen dem schuldbeladenen Deutschland und dem neuen, zionistischen Staat Israel, welcher ihn vielfach ehrte. (Vgl. unter den Buchbesprechungen die zu Geigers Buch über Hermann Maas von 2016.)

               Hermann Maas

 

Die neuen Mehrheitsverhältnisse in den kirchlichen Organen wiederum ermöglichten es nun den Deutschen Christen im Juni/Juli 1933 einen umfassenden kirchlichen Verfas-sungsumbau durchzusetzen. Im Sinne des Führerprinzips wurden die Ämter des Präla-ten und des Kirchenpräsidenten aufgehoben und Prälat Julius Kühlewein von der Lan-dessynode zum Landesbischof gewählt. Sieht man von dem Landesherrn als Summus episcpus ab (bis 1918/19), war Kühlewein der erste badische Landesbischof überhaupt.

 

Julius Kühlewein

Dies veranlasste jedoch die Kirchlich-Positive Vereinigung / KPV auf Initiative ihres Vorsitzenden Pfarrer Karl Dürr in Freiburg im November 1933 auch in Baden, wie in anderen Landeskirchen durch den Bekenntnispfarrer Martin Nie-möller, einen Pfarrernotbund zu gründen. Aus ihm ging im Juli 1934 die Badische Bekenntnisgemeinschaft hervor, so benannt statt üblicherweise als BK – Bekennende Kirche.

Inzwischen nämlich hatten vier Badener aus der KPV Ende Mai 1934 an der ersten deutschlandweiten Bekenntnissy-node in Barmen teilgenommen, die drei Freiburger Pfarrer Karl Dürr, Professor Gerhard Ritter und Pfarrer Hermann Weber sowie der Steueramtmann Friedrich Dittes aus Kenzingen am Kaiserstuhl.

Karl Dürr

Gerhard Ritter

Hermann Weber

Friedrich Dittes

 

Diese Bekenntnissynode gab die heute noch wichtige Barmer Theologische Erklärung / BET heraus, bei den Bekenntnisschriften im Gesangbuch unter Nummer 888 abgedruckt.

Auf der anderen kirchenpolitischen Seite betrieben die Deutschen Christen in dieser Zeit die Aufnahme auch der badischen Landeskirche in die schon seit 1933 existierende Reichskirche mit ihrem Reichsbischof Ludwig Müller. Im Juli 1934 wurde diese Eingliederung vollzogen und zuvor die badische Landessynode aufgelöst. Die Kirchenleitung bestand nun nur noch aus dem Landesbischof und den Mitgliedern des Oberkirchenrates. Im August wurde DC-Oberkirchenrat Fritz Voges nach Berlin in die Leitung der Reichskirche delegiert. Er setzte große Hoffnungen in die Reichskirchenleitung. Doch Voges´ Bilanz nach zwei Monaten der Zusammenarbeit mit Reichsbischof Müller fiel sehr negativ aus. Sein detaillierter Bericht veranlasste nicht nur ihn selbst, sondern auch Landesbischof Kühlewein zu einer kirchenpolitischen Kehrtwendung. Der Landesbischof sagte sich am 13. November 1934 vom Reichsbischof los. Für die Rücknahme der Eingliederung, also die Wiederausgliederung der Badischen Landeskirche aus der Reichskirche stimmte der Oberkirchenrat mehrheitlich am 13. Dezember 1934 ab.

 

Erneute Konflikte 1938

Das Jahr 1938 brachte für die Landeskirche drei gewichtige Herausforderungen: Im Frühsommer die Debatte um den geforderten Treueid auf den Führer, besonders unter den Mitgliedern der KPV; im Sommer die Einsetzung einer staatlichen Finanzabteilung innerhalb des Oberkirchenrats; im November den Judenpogrom und als Reaktion die Gründung des Freiburger Kreises.

Der Treueid auf den Führer wurde, wie von den staatlichen Beamten, so auch von den Pfarrern gefordert. Eine generelle Verweigerung hätte das Ende des (noch!) von kirchlichen Mitarbeitern an staatlichen Schulen erteilten Religionsunterricht bedeuten können. Allerdings durften nur arische Pfarrer den Eid leisten. In der langen, heftigen, kontroversen Debatte dazu wurde unterschieden zwischen Amtseid und Treueid, und dieser in Konkurrenz zum Ordinationsjubiläum gesehen. Nachdem die Entscheidung dem Einzelnen überlassen worden war, waren es letztlich nur acht Pfarrer, die den Eid verweigerten.

Mit der Einsetzung einer staatlichen Finanzverwaltung / FA im Oberkirchenrat durch das Reichskirchenministerium seit Mai 1938 sollte die kirchliche Haushaltspolitik kontrolliert werden. Da jedoch praktisch alle kirchlichen Aktivitäten irgendwie zu finanzieren waren, reichte der Einfluss der FA schließlich sehr weit, bis hin zur Regelung der Abgabe von Briefmarken. Der Landesbischof und die nicht zu den DC zu zählenden Mitarbeiter der Kirchenleitung versuchten, so weit wie möglich protestierend passiven Widerstand zu leisten.

 

Die badische Landeskirche ‒ intakt oder zerstört?

In der Kirchenkampfforschung ist es üblich geworden, zwischen „intakten“ und „zerstörten“ Landeskirchen zu unterscheiden. Schon die Bekennende Kirche hatte diese Unterscheidung getroffen.

Als „intakt“ galten Landeskirchen, deren Kirchenleitung keine dauerhaften Änderungen erfuhren.

Als „zerstört“ galten Landeskirchen, deren Kirchenleitung mehrheitlich von Deutschen Christen besetzt worden war.

Für die Badische Landeskirche wurde wegen einer Pattsituation in der Kirchenleitung von einem Sonderweg gesprochen. Dabei wurde berücksichtigt, dass Landesbischof Kühlewein als zögerlicher Ireniker oft eine unentschiedene Haltung einnahm.

 

 

 

 

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